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Darf eine slowenische Firma in Deutschland arbeiten?

16. September 2026

Ja. Ein slowenisches Unternehmen darf in Deutschland Bauleistungen erbringen, ohne eine deutsche Gesellschaft oder Niederlassung zu gründen — Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt.

Slowenien ist als Herkunftsland weniger bekannt als Polen, hat für Sie als Auftraggeber aber einen handfesten Vorteil, den kaum jemand kennt: Slowenien prüft seine eigenen Entsendebetriebe schärfer als jedes andere Land der Region. Was dort als Hürde gilt, ist für Sie ein Qualitätsfilter. Dazu unten mehr — zuerst die Papiere und wie Sie jedes einzelne prüfen.

Wann es zulässig ist — und wann nicht

Zulässig ist der Einsatz bei einem echten Werkvertrag: eigenes Werkzeug, eigene Organisation, eigene Weisungsbefugnis. Weisen Sie die Monteure selbst an wie eigenes Personal, bewegt sich der Vorgang in Richtung Arbeitnehmerüberlassung — im Bauhauptgewerbe nach § 1b AÜG weitgehend verboten. Maßgeblich ist die gelebte Praxis, nicht der Vertragstext.

Bei zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A — Elektro, Heizung/Sanitär, Kälte/Klima — braucht es zusätzlich die Anzeige bei der Handwerkskammer nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung.

Die vier Papiere — und wie Sie sie prüfen

1. Der Registerauszug: AJPES

Slowenien führt seine Unternehmen im Poslovni register Slovenije (PRS), verwaltet von der Agentur AJPES. Der Auszug nennt Firma, Sitz, Registernummer, Steuernummer und die eingetragenen Tätigkeiten nach SKD-Schlüssel — dem slowenischen Gegenstück zur Gewerbekennziffer.

Worauf Sie schauen sollten: ob der SKD-Schlüssel zu Ihrem Auftrag passt. Ohne passenden Eintrag bekommt der Betrieb die deutsche Kammeranzeige nicht durch.

2. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Format: SI + acht Ziffern. Kostenlos prüfbar im MIAS/VIES-System der EU-Kommission. Sie brauchen die Nummer ohnehin für die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG.

3. Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Ohne sie müssen Sie 15 Prozent jeder Rechnung einbehalten und abführen — kein Ermessen, persönliche Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG.

Ihr Prüfpunkt: Für slowenische Unternehmen ist ein einziges Amt zuständig — das Finanzamt Oranienburg (Nr. 28 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung). Anders als bei polnischen Betrieben, wo die Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben auf vier Ämter verteilt ist, gibt es hier nur diese eine richtige Antwort. Steht ein anderes Amt auf dem Papier, fragen Sie nach.

Die Gültigkeit prüfen Sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern über Sicherheitsnummer und Steuernummer. Entscheidend ist der Tag Ihrer Zahlung.

4. Die A1-Bescheinigungen

Je Monteur eine, ausgestellt vom slowenischen Krankenversicherungsträger ZZZS. Eine gültige A1 bindet die Behörden aller Mitgliedstaaten.

Der slowenische Sonderfall — und warum er für Sie gut ist

Slowenien hat als eines von wenigen EU-Ländern ein eigenes Entsendegesetz: das Zakon o čezmejnem izvajanju storitev (ZČmIS). Daraus folgen drei Dinge, die Sie kennen sollten:

Der Antrag läuft ausschließlich elektronisch über das staatliche Portal SPOT, seit 2018 verpflichtend. Papieranträge gibt es nicht.

Er kann frühestens 30 Tage vor Beginn gestellt werden. Das ist eine harte Grenze und erklärt, warum ein slowenischer Betrieb Ihnen für einen Termin in drei Monaten noch keine A1 zeigen kann. Das ist kein schlechtes Zeichen — es geht schlicht nicht früher.

Und der entscheidende Punkt: ZZZS prüft vor der Ausstellung den Steuerstatus des Betriebs — ob die Lohnmeldungen (REK-1) der letzten sechs Monate abgegeben wurden und ob Steuerschulden offen sind. Ist etwas davon nicht in Ordnung, wird der Antrag abgelehnt; der Betrieb muss dann erst ein eigenes Zertifikat der Finanzverwaltung FURS beibringen.

Für Sie heißt das: Ein slowenischer Betrieb, der Ihnen A1-Bescheinigungen vorlegen kann, hat eine staatliche Steuerprüfung hinter sich. Diese Vorprüfung gibt es in dieser Schärfe in keinem Nachbarland. Sie ersetzt Ihre eigene Sorgfalt nicht — aber sie ist ein Signal, das Sie bei Anbietern aus anderen Ländern so nicht bekommen.

Was Sie sonst noch sehen wollen

  • Betriebshaftpflicht mit Geltungsbereich Deutschland.
  • Zollmeldung über das Meldeportal-Mindestlohn, vor dem ersten Arbeitstag.
  • SOKA-BAU-Registrierung bei Arbeiten des Bauhauptgewerbes.

Vollständig in der Prüfliste für Subunternehmer; Ihre eigene Haftung erklärt der Beitrag zur Haftung des Auftraggebers.

Was bei slowenischen Betrieben sonst auffällt

Der Markt ist klein, die Betriebe sind größer. Slowenien hat nur rund 2.700 Elektro- und 2.000 SHK-Betriebe — ein Bruchteil von Polen. Die Durchschnittsgröße liegt aber bei etwa 3,5 Mitarbeitern statt bei gut zwei. Sie finden dort seltener einen Anbieter, dafür häufiger einen, der tatsächlich eine eigene Kolonne stellen kann statt sie zusammenzukaufen.

Die Entfernung spielt mit. Von Ljubljana nach München sind es rund 400 Kilometer. Für Baustellen in Bayern, Baden-Württemberg und Österreich ist das eine Tagesanreise — was Anfahrtskosten und die Bereitschaft zu kurzen Einsätzen beeinflusst.

Häufige Fragen

Muss die slowenische Firma in Deutschland ein Gewerbe anmelden?

Nein, solange die Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich bleibt. Erst eine dauerhafte Einrichtung macht Niederlassung und Gewerbeanmeldung erforderlich.

Warum kann mir der Betrieb die A1 nicht schon heute zeigen?

Weil Slowenien den Antrag erst 30 Tage vor Beginn zulässt. Bei einem Start in zwei Monaten existiert die Bescheinigung schlicht noch nicht. Lassen Sie sich stattdessen bestätigen, dass Steuerstatus und Lohnmeldungen sauber sind — daran hängt die spätere Ausstellung.

Gilt der deutsche Mindestlohn?

Ja, uneingeschränkt, im Bauhauptgewerbe die höheren Branchenmindestlöhne. Ihre Mithaftung nach § 14 AEntG ist verschuldensunabhängig und nicht abdingbar.

Ist SOKA-BAU auch für slowenische Betriebe Pflicht?

Bei Arbeiten, die unter die Bautarifverträge fallen, ja — unabhängig von Betriebsgröße und Auftragsdauer. Ob ein Betrieb darunter fällt, entscheidet sich an den tatsächlich ausgeführten Arbeiten, nicht am Firmennamen.

Wie lange dauert es bis zum Start?

Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen, wenn die Freistellungsbescheinigung noch fehlt — das ist das längste Glied. Sind die Papiere vorhanden, sind die A1-Bescheinigungen der Taktgeber, und die gehen frühestens 30 Tage vorher raus.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Zuständigkeiten und Beträge können sich ändern.