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Darf eine rumänische Firma in Deutschland arbeiten?

16. September 2026

Ja. Ein rumänisches Unternehmen darf in Deutschland Bauleistungen erbringen, ohne eine deutsche Gesellschaft oder Niederlassung zu gründen — Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt. Seit dem Ende der Übergangsfristen gelten für rumänische Betriebe dieselben Regeln wie für polnische oder tschechische.

Rumänien ist nach Polen das zweitwichtigste Herkunftsland für entsandte Bauarbeitnehmer in Deutschland. Es gibt aber einen Punkt, an dem rumänische Einsätze regelmäßig scheitern — und der hat nichts mit den Betrieben zu tun, sondern mit einer Behörde. Dazu unten mehr.

Wann es zulässig ist — und wann nicht

Zulässig ist der Einsatz bei einem echten Werkvertrag: eigenes Werkzeug, eigene Organisation, eigene Weisungsbefugnis. Weisen Sie die Monteure selbst an wie eigenes Personal, bewegt sich der Vorgang in Richtung Arbeitnehmerüberlassung — im Bauhauptgewerbe nach § 1b AÜG weitgehend verboten.

Bei zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A — Elektro, Heizung/Sanitär, Kälte/Klima — braucht es zusätzlich die Anzeige bei der Handwerkskammer nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung.

Die vier Papiere — und wie Sie sie prüfen

1. Der Registerauszug: certificat constatator vom ONRC

Rumänische Unternehmen sind beim ONRC registriert, dem nationalen Handelsregisteramt. Der praxisrelevante Auszug heißt certificat constatator. Er nennt Firma, Sitz, gesetzliche Vertreter, die Registernummer und die eingetragenen Tätigkeiten nach CAEN-Schlüssel — dem rumänischen Gegenstück zur Gewerbekennziffer.

Worauf Sie schauen sollten: ob der CAEN-Schlüssel zu Ihrem Auftrag passt, und ob die Tätigkeit am betreffenden Standort auch freigeschaltet ist. Rumänien unterscheidet zwischen eingetragenen und tatsächlich aktivierten Tätigkeiten — ein Detail, das in anderen Ländern so nicht existiert und bei der Kammeranzeige in Deutschland Probleme machen kann.

2. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Format: RO + zwei bis zehn Ziffern. Kostenlos prüfbar im MIAS/VIES-System der EU-Kommission.

Ein rumänischer Sonderfall: Nicht jedes registrierte Unternehmen ist auch für innergemeinschaftliche Geschäfte registriert. Eine Firma kann in Rumänien eine Steuernummer haben, ohne im VIES auffindbar zu sein. Findet die Abfrage nichts, ist das nicht zwingend ein Betrugsindiz — es kann schlicht die fehlende EU-Registrierung sein. Für die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG brauchen Sie sie trotzdem.

3. Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Ohne sie müssen Sie 15 Prozent jeder Rechnung einbehalten und abführen — kein Ermessen, persönliche Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG.

Ihr Prüfpunkt: Für rumänische Unternehmen ist zentral das Finanzamt Chemnitz-Süd zuständig (Nr. 22 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung) — dasselbe Amt wie für tschechische Betriebe, und nicht das Finanzamt an Ihrem Baustellenort.

Die Gültigkeit prüfen Sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern über Sicherheitsnummer und Steuernummer. Maßgeblich ist der Tag Ihrer Zahlung.

4. Die A1-Bescheinigungen — hier liegt das eigentliche Terminrisiko

Je Monteur eine, ausgestellt von der Casa Națională de Pensii Publice (CNPP), der nationalen Rentenkasse. Seit Anfang 2024 laufen die Anträge ausschließlich über die Anwendung RODPA1; Papieranträge gibt es nicht mehr.

Und das ist der Punkt, an dem rumänische Einsätze platzen. Die Bearbeitungsdauer bei der CNPP war in den vergangenen Jahren Gegenstand offener Kritik: Unternehmer und Berater berichteten von Wartezeiten über Monate. Die Behörde selbst gibt inzwischen eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von unter 30 Tagen an, sofern die Akte vollständig ist.

Für Sie als Auftraggeber heißt das praktisch: Fragen Sie früh und konkret nach dem Stand der A1-Anträge — nicht ob sie gestellt wurden, sondern wann. Ein rumänischer Betrieb, der Ihnen für nächste Woche ein Team zusagt, ohne die Bescheinigungen in der Hand zu haben, verspricht etwas, das nicht in seiner Macht steht. Das ist der wichtigste Unterschied zu Ländern wie Slowenien, wo die Frist zwar starr, aber verlässlich ist.

Was Sie sonst noch sehen wollen

  • Betriebshaftpflicht mit Geltungsbereich Deutschland.
  • Zollmeldung über das Meldeportal-Mindestlohn, vor dem ersten Arbeitstag.
  • SOKA-BAU-Registrierung bei Arbeiten des Bauhauptgewerbes.

Vollständig in der Prüfliste für Subunternehmer; Ihre eigene Haftung erklärt der Beitrag zur Haftung des Auftraggebers.

Was bei rumänischen Betrieben anders ist

Die Betriebe sind größer als überall sonst in der Region. Rumänien hat rund 9.300 Elektro- und 10.600 SHK-Betriebe — weniger als Polen, aber mit durchschnittlich fast fünf Mitarbeitern je Betrieb die mit Abstand größten. Wo polnische oder ungarische Anbieter für eine sechsköpfige Kolonne mehrere Partnerbetriebe zusammenbringen müssen, stellt ein rumänischer Betrieb sie häufiger aus eigener Mannschaft. Das verkürzt die Haftungskette nach § 14 AEntG — und macht Ihre Prüfung einfacher, weil Sie es mit einem Vertragspartner statt mit dreien zu tun haben.

Die Entfernung ist real. Von Bukarest nach München sind es rund 1.500 Kilometer. Kurzeinsätze über wenige Tage rechnen sich dadurch selten; rumänische Teams kommen typischerweise für längere Zeiträume. Planen Sie die Anfahrt als eigene Position ein.

Häufige Fragen

Gelten für rumänische Arbeitnehmer noch Übergangsfristen?

Nein. Die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind ausgelaufen; für die Entsendung im Rahmen eines Werkvertrags gelten dieselben Regeln wie für jedes andere EU-Land.

Die VIES-Abfrage findet die Nummer nicht — ist das ein Warnsignal?

Nicht zwingend. Rumänien unterscheidet zwischen nationaler Steuerregistrierung und der Registrierung für innergemeinschaftliche Geschäfte. Fehlt Letztere, ist die Firma im VIES unsichtbar. Klären Sie es an, bevor Sie daraus einen Verdacht machen — für die Reverse-Charge-Abrechnung brauchen Sie die EU-Registrierung aber.

Gilt der deutsche Mindestlohn?

Ja, uneingeschränkt, im Bauhauptgewerbe die höheren Branchenmindestlöhne. Ihre Mithaftung nach § 14 AEntG ist verschuldensunabhängig und vertraglich nicht abdingbar.

Wie früh muss ich planen?

Früher als bei den Nachbarländern. Rechnen Sie die A1-Bearbeitung bei der CNPP als eigene Position ein und lassen Sie sich den Antragsstand zeigen, nicht nur zusichern. Bei fehlender Freistellungsbescheinigung kommen vier bis acht Wochen hinzu.

Woran erkenne ich einen belastbaren Anbieter?

Daran, dass er Ihnen den certificat constatator, die A1-Anträge und die Haftpflichtpolice zeigt, ohne dass Sie dreimal nachfragen müssen — und daran, dass er Termine nennt, die zur Bearbeitungsdauer der Behörden passen, statt zu Ihrem Wunschtermin.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten und Beträge können sich ändern.