Darf eine ungarische Firma in Deutschland arbeiten?
Ja. Ein ungarisches Unternehmen darf in Deutschland Bauleistungen erbringen — es braucht dafür weder eine deutsche Gesellschaft noch eine Niederlassung. Grundlage ist die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt.
Die Frage, die dahinter steckt, ist aber meistens eine andere: Kaufe ich mir damit ein Problem ein? Diese Sorge ist berechtigt — nicht weil an der Sache etwas faul wäre, sondern weil Sie als Auftraggeber tatsächlich mithaften. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche vier Papiere Sie sehen wollen und wie Sie jedes einzelne davon in wenigen Minuten selbst prüfen.
Wann es zulässig ist — und wann nicht
Zulässig ist der Einsatz, wenn der ungarische Betrieb einen echten Werk- oder Dienstvertrag erfüllt: eigenes Werkzeug, eigene Organisation, eigene Weisungsbefugnis gegenüber seinen Leuten. Sobald Sie die Monteure wie eigene Mitarbeiter einteilen und anweisen, kippt die Sache in Richtung Arbeitnehmerüberlassung — und die ist im Bauhauptgewerbe nach § 1b AÜG weitgehend verboten. Das ist keine Formalie: Die Abgrenzung entscheidet sich an der gelebten Praxis auf der Baustelle, nicht am Vertragstext.
Die zweite Grenze zieht die Handwerksordnung. Bei zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A — Elektro, Heizung/Sanitär, Kälte/Klima und weitere — muss der Betrieb bei der zuständigen Handwerkskammer eine Anzeige nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung gemacht haben. Bei Abbruch, Estrich oder Trockenbau entfällt das.
Die vier Papiere — und wie Sie sie prüfen
1. Der Registerauszug: Cégkivonat
Das ungarische Gegenstück zum Handelsregisterauszug heißt Cégkivonat und stammt vom Justizministerium. Darauf stehen Firmenname, Sitz, die Registernummer (cégjegyzékszám, Format 01-09-296939), die Steuernummer und — für Sie besonders wichtig — die eingetragenen Tätigkeiten nach TEÁOR-Schlüssel.
Worauf Sie schauen sollten: Steht das Gewerk, das Sie beauftragen wollen, dort auch wirklich drin? 4321 ist Elektroinstallation, 4322 Wasser, Gas, Heizung und Klima. Ein Betrieb, der Ihnen Heizungsmontage anbietet, aber nur 4321 eingetragen hat, kann das bei der Handwerkskammer gar nicht anmelden. Verlangen Sie einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist.
2. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Ungarische USt-IdNr. haben das Format HU + acht Ziffern. Prüfen können Sie sie kostenlos und in Sekunden im MIAS/VIES-System der EU-Kommission. Das ist der schnellste Echtheitstest überhaupt — und Sie brauchen die Nummer ohnehin, weil Bauleistungen an Sie im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG abgerechnet werden.
3. Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Ohne sie müssen Sie 15 Prozent jeder Rechnung einbehalten und ans Finanzamt abführen — Sie haben da kein Ermessen und haften persönlich für den Betrag (§ 48a Abs. 3 EStG).
Der Prüfpunkt, den kaum jemand kennt: Für ausländische Unternehmen ist nicht irgendein Finanzamt zuständig, sondern ein zentral festgelegtes — und zwar je nach Sitzstaat ein anderes. Bei ungarischen Unternehmen ist es das Zentralfinanzamt Nürnberg (Nr. 32 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung). Steht auf der vorgelegten Bescheinigung ein ganz anderes Amt, lohnt ein zweiter Blick.
Die Gültigkeit prüfen Sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern über Sicherheitsnummer und Steuernummer. Entscheidend ist dabei nicht das Vertragsdatum, sondern ob die Bescheinigung am Tag Ihrer Zahlung gültig ist.
4. Die A1-Bescheinigungen
Für jeden einzelnen Monteur, nicht für die Firma. In Ungarn stellt die Steuer- und Zollverwaltung NAV sie aus. Eine gültige A1 bindet die Behörden aller Mitgliedstaaten — das ist Ihr stärkster Schutz gegen Nachforderungen deutscher Sozialversicherungsträger.
Lassen Sie sich die Bescheinigungen vor dem ersten Arbeitstag zeigen, nicht danach. Und achten Sie darauf, dass die Namen zu den Leuten passen, die tatsächlich kommen: Wird jemand kurzfristig ausgetauscht, braucht der Ersatzmann ein eigenes Papier.
Was Sie sonst noch sehen wollen
- Betriebshaftpflicht mit Geltungsbereich Deutschland — eine auf Ungarn begrenzte Police nützt Ihnen nichts.
- Zollmeldung über das Meldeportal-Mindestlohn: Die macht der Betrieb vor dem ersten Arbeitstag. Lassen Sie sich die Bestätigung geben.
- Handwerkskammer-Anzeige, wenn es um ein Gewerk der Anlage A geht.
Wofür Sie im Einzelnen haften und wie Sie sich entlasten, steht ausführlich in unserem Beitrag zur Haftung des Auftraggebers; die vollständige Liste aller Nachweise finden Sie in der Prüfliste für Subunternehmer.
Was bei ungarischen Betrieben anders ist
Drei Punkte, die in der Praxis auffallen:
Ein einziges Finanzamt. Anders als bei polnischen Unternehmen, wo die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben auf vier Ämter verteilt ist, laufen alle ungarischen Vorgänge über Nürnberg. Das macht die Prüfung für Sie einfacher.
Die Registereintragung ist der Engpass, nicht die Fachkraft. Ungarische Betriebe sind im Schnitt klein — rund zwei Mitarbeiter je Betrieb. Wer Ihnen sechs Leute anbietet, arbeitet also in aller Regel mit Partnerbetrieben zusammen. Das ist völlig üblich und zulässig, aber fragen Sie nach: Die Haftungskette nach § 14 AEntG reicht durch alle Stufen bis zu Ihnen.
Sprache. Deutschkenntnisse sind auf ungarischen Baustellenteams verbreiteter als in vielen anderen Ländern, aber keineswegs selbstverständlich. Klären Sie vor Auftragserteilung, wer vor Ort Ihr Ansprechpartner ist — das entscheidet über den Projektverlauf mehr als jedes Papier.
Häufige Fragen
Muss die ungarische Firma in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
Nein, solange sie nur vorübergehend und gelegentlich tätig wird. Erst wenn sich die Tätigkeit verfestigt — etwa durch eine dauerhafte Einrichtung in Deutschland —, wird eine Niederlassung und damit die Gewerbeanmeldung zum Thema.
Wer zahlt die Sozialversicherung der Monteure?
Der ungarische Arbeitgeber, in Ungarn. Genau das bescheinigt die A1. Sie als Auftraggeber zahlen keine Beiträge — Sie sollten sich die Bescheinigungen aber vorlegen lassen, weil Sie sonst bei einer Kontrolle in der Beweispflicht stehen.
Gilt der deutsche Mindestlohn?
Ja, uneingeschränkt. Und im Bauhauptgewerbe gelten die höheren Branchenmindestlöhne. Für die Einhaltung haften Sie nach § 14 AEntG verschuldensunabhängig mit — diese Haftung lässt sich vertraglich nicht ausschließen.
Was, wenn der Betrieb die Freistellungsbescheinigung noch nicht hat?
Dann dürfen Sie trotzdem beauftragen — Sie müssen nur 15 Prozent einbehalten und abführen. Das Geld ist nicht verloren, es wird auf die Steuerschuld des Betriebs angerechnet. Sprechen Sie es vor Vertragsschluss an, damit es später keinen Streit über den Zahlbetrag gibt.
Wie lange dauert es, bis ein Team starten kann?
Das hängt an den A1-Bescheinigungen und, bei Anlage-A-Gewerken, an der Kammeranzeige. Realistisch sind ein bis drei Wochen, wenn der Betrieb seine Unterlagen beisammen hat. Wer Ihnen einen Start „übermorgen“ zusagt, hat entweder alles fertig liegen — oder etwas nicht verstanden.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Zuständigkeiten und Beträge können sich ändern.